Wann ist eine Abfallbehandlung eine Vorbehandlung zur Verbrennung?
Hierzu hat sich erstmals der VGH Kassel in einem Beschluss vom 27.03.2026 geäußert. Die Einstufung ist wichtig, weil für die Vorbehandlung zur Verbrennung eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren und eine Einhausung der Anlage erforderlich sein kann.
Nach dem VGH Kassel liegt eine Vorbehandlung zur Verbrennung vor, wenn ein für Energieerzeugungsanlagen geeigneter Brennstoff hergestellt wird und die anschließende energetische Verwertung des vorbehandelten Abfalls typischerweise in eine dafür zugelassene Feuerungsanlage führt.
Einzelheiten hierzu finden Sie in unserem [GGSC]-Newsletter Abfall Mai 2026.