Verwaltungsgericht Berlin bestätigt BEHG-Pflicht von Abfallverbrennungsanlagen
Das VG Berlin hat am 21.05.2026 die Musterklagen je eines Betreibers einer Siedlungsabfallverbrennungsanlage und einer Sonderabfallverbrennungsanlage gegen die Emissionshandelspflicht ihrer Anlagen nach Maßgabe des nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) abgewiesen.
Nach Ansicht des VG Berlin verstößt die Emissionshandelspflicht dieser Anlagen weder gegen EU-Recht noch gegen das Grundgesetz. Damit bleibt es dabei, dass für die CO2-Emissionen dieser Anlagen BEHG-Zertifikaten abgegeben werden müssen. Das VG hat die Berufung gegen das Urteil zugelassen. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz und Rechtsanwältin Henriette Albrecht von [GGSC] vertreten die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) seit vielen Jahren und auch in diesen Verfahren.