Vergabekammer bringt Berliner Ausschreibungen zum Schülerverkehr wieder auf die Spur
Auf die jeweiligen Nachprüfungsanträge eines von [GGSC] vertretenen Berliner Busunternehmers hat die Vergabekammer Berlin zwei Vergabeverfahren korrigiert. Nach Ansicht der Vergabekammer waren die Ausschreibungen der Berliner Bezirke jeweils fehlerbehaftet, sodass die Vergabestellen jeweils erneut in die Prüfung und Wertung einzusteigen und die Auffassung der Vergabekammer zu berücksichtigen hatten (Beschlüsse vom 28.04.2025 und vom 19.05.2025 - Az. VK-B1-73-24 u.a.). In den Verfahren war u.a. fraglich, ob das gewählte Preismodell von Bietern und Vergabestelle zutreffend verstanden worden war und ob bei dem vorläufigen Bestbieter neuere, umweltfreundliche Fahrzeuge tatsächlich vorhanden waren.
[GGSC] Rechtsanwälte Dr. Frank Wenzel und Cornelius Buchenauer haben zu den insgesamt vier laufenden Verfahren auch im aktuellen [GGSC] Newsletter Vergabe April 2025 berichtet.