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Untersagung gewerblicher Sammlungen: [GGSC] Anwalt Dr. Wenzel sieht Kommunen durch Gesetzgeber und BVerwG gestärkt

29.09.2020

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern können gerichtlich gegen unzulässige gewerbliche Sammlungen vorgehen. Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 17.09.2020 u.a. die kommunale Klagebefugnis zur Prüfung der Einhaltung der Vorschriften über die gewerblichen Sammlungen durch Anfügung des § 18 Abs. 8 KrWG beschlossen.

Zusätzlich gestärkt sieht [GGSC] Anwalt Dr. Wenzel die Kommunen durch die nunmehr vorliegende Urteilsbegründung eines von [GGSC] geführten Revisionsverfahrens zu gewerblichen Sammlungen. Euwid schreibt hierzu: „In einem Revisionsverfahren um die Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Altkleidern sorgt das Bundesverwaltungsgericht mit einigen Leitsätzen nun für mehr Rechtsklarheit. Zwar hat das BVerwG mit seinem kürzlich veröffentlichten Urteil (7 C 30.18 vom 8. Juli) die Revision gegen eine Entscheidung des VGH München im Ergebnis zurückgewiesen. Die streitgegenständliche Untersagungsverfügung bleibt damit weiterhin aufgehoben. Die der Urteilsbegründung vorangestellten Leitsätze hinsichtlich Irrelevanzschwelle und Zuverlässigkeit bei der Untersagung einer Altkleidersammlung dürften im Ergebnis aber zu mehr Rechtssicherheit und -klarheit für den Erlass von Untersagungsanordnungen führen, erwartet der Jurist Frank Wenzel von der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC).“

Zum Euwid-Artikel, 24.09.2020: Leitsätze zur Untersagung einer Altkleidersammlung

Online-Seminar: Update Gewerbliche Sammlungen - Umsetzung der neuesten Rechtsprechung

[GGSC] führt zum Thema am 18.11.2020 ein Online-Seminar mit dem Titel „Update Gewerbliche Sammlungen – Umsetzung der neuesten Rechtsprechung“ durch.
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