Umsätze von Töchtern mit Drittumsätzen können die Inhousefähigkeit einer kommunalen Eigengesellschaft infrage stellen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat unlängst zu der Bedeutung des kommunalen Konzerns für die Bestimmung eines vergabefreien Inhouse-Geschäfts entschieden. Danach müssen vor allem kommunale Tochter- oder Enkelgesellschaften, deren Töchter beträchtliche Fremdumsätze erzielen, künftig um ihre Inhouse-Fähigkeit fürchten: GGSC hat dazu im letzten Vergabe-NL berichtet. Für die Frage, ob die Tochter ihre Tätigkeit im Wesentlichen für den Auftraggeber erbringt, kam es schon bisher auf ihre Umsätze an. Es musste sich geltend machen lassen, dass mehr als 80 % der Umsätze mit der Kommune gemacht werden. Künftig müssen die Umsätze von Tochtergesellschaften hinzugerechnet werden, die Fremdumsätze erzielen. Dann kann die 80 %-Grenze schnell überschritten werden. Deswegen gilt es jetzt zu prüfen, welche alternativen Gestaltungsmöglichkeiten denkbar sind. Einen Bestandsschutz für jetzt schon aktive kommunale Töchter hat der EuGH nämlich abgelehnt.