Rückblick auf das 19. Expert:innen-Interview - Bau-Turbo – Neuer Anlauf für flexiblere Wohnraumschaffung

05.11.2025

Am 04.11.2025 fand unser 19. [GGSC] Expert:innen-Interview statt, diesmal zum sogenannten Bau-Turbo. Drei Gespräche beleuchteten zentrale Neuerungen für schnellere Wohnraumschaffung. Im Fokus standen die Gesetzesänderungen zu Befreiungen nach § 31 BauGB, das Einfügen nach § 34 BauGB und der neue § 246 e BauGB.

Im Interview 1 standen die Neuregelungen zur Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB im Mittelpunkt. [GGSC]-Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Beckmann sprach mit Mike Petersen, Sprecher des Ausschusses Planungsrecht der SRL e.V. Der Austausch zeigte, wie Befreiungen künftig mehr Flexibilität schaffen und welche Anforderungen Kommunen und Vorhabenträger zu beachten haben.

Im Interview 2 diskutierte [GGSC] Rechtsanwalt Dr. Arne Gutsche mit Philipp Neubrandt aus dem Stadtentwicklungsamt Treptow-Köpenick die neuen Vorgaben zum Einfügen nach § 34 Abs. 3b BauGB. Die Gesprächspartner ordneten ein, wie die Lockerungen im unbeplanten Innenbereich wirken und wo Spielräume im Verfahren entstehen.

Das Interview 3 führte [GGSC] Rechtsanwältin Maike Dierl mit Annika Schulz von der Stadt Frankfurt (Oder) über den neuen § 246 e BauGB. Thematisiert wurden schwerpunktmäßig das Verhältnis der drei neuen Vorschriften zueinander, beschleunigte Abläufe, kommunale Zustimmungsprozesse und erste Umsetzungsfragen in der Praxis.

Wir haben uns über die rege Beteiligung gefreut - über 100 Teilnehmende folgten den Gesprächen. Die Interviews gaben konkrete Einblicke und erste Erfahrungen zu den neuen Instrumenten des Bau-Turbos. Unser Dank gilt allen Expert:innen für die Teilnahme und den offenen Austausch. 

Die Aufzeichnungen der Interviews finden Sie auf unserem [GGSC] YouTube Kanal:
Interview 1 → Neuregelungen zur Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB
Interview 2 → Neuregelungen zur Abweichung vom Einfügen in die nähere Umgebung nach § 34 BauGB
Interview 3 → Der „Bauturbo“ des § 246 e BauGB