Rechtliche Bewertung der Verpachtung der Berliner Waldbühne
- Vergabe
- Kommunalwirtschaft und Kommunalrecht
Dr. Klaus-Martin Groth, Rechtsanwalt der Kanzlei [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.], ehemaliger Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin und ehemaliger Staatssekretär der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, hat die Verpachtung der Berliner Waldbühne durch den Senat rechtlich bewertet.
Nach seiner Einschätzung bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der wiederholten Vertragsverlängerungen zugunsten der CTS Eventim AG & Co. KGaA ohne öffentliche Ausschreibung. Das Berliner Haushaltsrecht verpflichtet das Land, Vermögensgegenstände zum vollen Wert zu verpachten und den wirtschaftlich günstigsten Vertragspartner im Wettbewerb zu ermitteln.
„Eine fortgesetzte Vergabe ohne Ausschreibung lässt Zweifel an der Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Transparenz aufkommen“, so Dr. Groth.
Eine erneute Ausschreibung könne dem Land ermöglichen, auf die Vertragsbedingungen für Veranstalter und Künstler Einfluss zu nehmen. Vergaberechtlich komme auch ein Betrieb der Waldbühne durch ein landeseigenes Unternehmen in Betracht.
Dr. Groth hält eine rechtlich und wirtschaftlich transparente Neuvergabe ab 2027 für erforderlich.