„Ohne Gentechnik“ muss auch neue Gentechnik ausschließen!
Das ist das Ergebnis einer juristischen Stellungnahme der GGSC-Rechtsanwält:innen Georg Buchholz und Tessa Krabbe für den Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG), die der Verband heute hier veröffentlicht hat:
Hintergrund ist, dass das EU-Parlament voraussichtlich in Kürze eine neue EU-Verordnung über neue genomische Techniken (NGT) abschließend verabschieden wird. Sie wird dazu führen, dass bestimmte gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel (GVO) künftig nicht mehr als solche gekennzeichnet werden müssen. Wer auf GVO in Lebensmitteln verzichten will, wird sich künftig nicht mehr darauf verlassen können, dass das Vorhandensein von GVO oder daraus hergestellten Lebensmitteln bisher noch recht umfassend mit einem Hinweis auf GVO gekennzeichnet werden muss (Pflichtkennzeichnung). Lebensmittel mit der freiwilligen Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ oder Bioprodukte garantieren dann nicht mehr nur eine weitergehende Nichtverwendung von GVO (z.B. als Futtermittel), sondern auch, dass das Lebensmittel keine neue Gentechnik enthält. Lebensmittel, die gar keinen Hinweis auf GVO enthalten, dürfen künftig auch GVO in Gestalt von sogenannten NGT-Pflanzen der Kategorie 1 enthalten, sobald solche Pflanzen in der dafür vorgesehenen Datenbank gelistet sind.