Netzanschluss 2.0. Der Netzanschlussvorrang steht auf der Kippe
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Der Kabinettsbeschluss vom 29.07.2026 räumt mit dem unbedingten Netzanschluss auf: Wer künftig in einem „kapazitätslimitierten“ Gebiet baut, bekommt keinen festen Netzanschluss mehr, sondern nur noch ein Vertragsangebot mit Verzicht auf Ausgleichszahlungen bei Abregelung – bis zu 20% des Jahresertrages.
Hinzu kommen dauerhafte Kappungsgrenzen für PV-Freiflächen und WEA sowie die Möglichkeit für Netzbetreiber, künftig auch bei Erzeugungsanlagen Baukostenzuschüsse zu kassieren (s. hierzu [GGSC]-Newsletter Energie August 2026).
Hoffentlich bringt das parlamentarische Verfahren noch Verbesserungen.