Koexistenz mit neuer Gentechnik?
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Koexistenz mit neuer Gentechnik?
Auf Grund der im Juni verabschiedeten EU-Verordnung über neue Gentechnik können ab 2028 in der ganzen EU bestimmte neue gentechnisch veränderte Pflanzen ohne Risikoprüfung und ohne Kennzeichnungspflicht vermarktet werden. Wer solche Pflanzen vermeiden will, muss Bioprodukte oder Lebensmittel „ohne Gentechnik“ kaufen. Wie aber können deren Hersteller den Eintrag neuer Gentechnik in ihre Produkte vermeiden?
[GGSC]-Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz zeigt in einem jetzt vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) veröffentlichten Rechtsgutachten auf, dass die bisher geltenden nationalen Koexistenzregeln weiterhin auch für neue Gentechnik gelten, sofern das nationale Recht nicht geändert wird. Wer neue Gentechnik anbaut, haftet also dafür, wenn benachbarte Produkte durch ungewollte Einträge nicht mehr für als gentechnikfrei deklarierte Produkte verwendet werden können. Außerdem muss er hinreichende Vorsorge gegen Einträge treffen, also seine Anbaustandorte dem Standortregister melden, seine Nachbarn informieren und Mindestabstände einhalten. Nur so können benachbarte gentechnikfrei wirtschaftende Betriebe ungewollte Einträge neuer Gentechnik vermeiden.
Die Pressemeldung des VLOG und das vollständige Gutachten sind hier veröffentlicht:
Rückfragen bitte an Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz