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Klage auf Kostenbeteiligung für Unterflurbehälter gegen Systembetreiber

22.07.2020

Im Namen der Gemeinde Feldkirchen hat [GGSC] Klage gegen zwei Systembetreiber auf Beteiligung an den Kosten für Unterflurbehälter Glas erhoben.

Bislang hatten sich die Systembetreiber einer Kostenbeteiligung stets vehement verweigert - nach Auffassung der Gemeinde zu Unrecht. Schließlich werden die von ihr aufgestellten Unterflurcontainer von den Systemen schon seit Jahren genutzt und waren sogar in die aktuelle Ausschreibung für die Glaserfassung eingeflossen.

EUWID:"Laut GGSC arbeiten zahlreiche Kommunen in den Verhandlungen mit den Systembetreibern darauf hin, dass jedenfalls für die künftige Neuausstattung, Wartung und Unterhaltung solcher Behälter mindestens diejenigen Kosten übernommen werden, die auch für übliche Depot-Container zu zahlen wären. „Das Beispiel einer entsprechenden Systemfestlegung liegt GGSC vor", sagt Rechtsanwalt Hartmut Gaßner, der für GGSC einige Kommunen in Verhandlungen mit Systembetreibern berät und vertritt.

Einigt man sich für die Zukunft, kann die Kommune auch auf eine volle Kostenübernahme der Systembetreiber orientieren", meint Rechtsanwältin von Bechtolsheim. Denkbar sei auch für von den Kommunen bereits eingerichtete Behälter, dass ein Passus in die Ausschreibungsunterlagen der Systembetreiber aufgenommen wird, wonach der Sammler und damit Auftragnehmer der Systeme eine monatliche Nutzungsentschädigung an die Kommune zahlt, so Gaßner. Er verweist dabei auf den Kommunalentsorger USB Bochum. Die USB habe als von der Stadt und den Systemen beauftragtes Unternehmen und damit als „operativer Betreiber" schon vor Jahren das Zugeständnis der Systembetreiber erwirken können, Kosten für Unterflurbehälter für Leichtverpackungen zu übernehmen. Bei vielen Kommunen gebe es noch erheblichen Diskussionsbedarf, den sie nicht scheuen sollten, raten die Anwälte von GGSC.

EUWID, 21.07.2020: Duale Systeme sollen sich an Kosten für Unterflur-Container beteiligen