[GGSC] zur Neuen Gentechnik: Gutachten zum Vorsorgeprinzip und Standpunkt im Tagesspiegel-Background
Im Juni will das Europäische Parlament die EU-Verordnung über Neue Genomische Techniken endgültig beschließen. Diese Verordnung verstößt gegen das Vorsorgeprinzip des EU-Rechts und das Cartagena-Protokoll, weil die danach gebotene Risikobewertung teilweise durch eine Gleichwertigkeitsprüfung mit herkömmlichen Pflanzen ersetzt wird. Dabei wird nicht etwa die Gleichwertigkeit der Risiken, sondern nur die Vergleichbarkeit des Umfangs der Veränderung der DNA-Sequenz geprüft.
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) hat das diesbezügliche Rechtsgutachten der [GGSC]-Rechtsanwält:innen Georg Buchholz und Tessa Krabbe nun veröffentlicht. Im aktuellen Tagesspiegel Background Agrar & Ernährung legen die beiden ihren Standpunkt dar.
Zur Pressemitteilung des BÖLW und dem dort verlinkten Rechtsgutachten:
→ https://www.boelw.de/news/rechtsgutachten-neue-gentechnik-verordnung-rechtswidrig/“
Zum Tagesspiegel Background Agrar & Ernährung:
→ https://background.tagesspiegel.de/agrar-und-ernaehrung/briefing/verzicht-auf-risikopruefungen-bei-neuer-gentechnik-ist-rechtswidrig