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[GGSC] Presseerklärung: Bundesverfassungsgericht stärkt Vertrauensschutz

21.08.2020

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat festgestellt, dass das Windenergie-auf-See-Gesetz insoweit verfassungswidrig ist, wie es das Vertrauen der Beschwerdeführer in ihre Investitionen zur Realisierung von Offshore-Windparks verletzt.

Durch das Windenergie-auf-See-Gesetz wurden weit fortgeschrittene Genehmigungsverfahren der Beschwerdeführer beendet, ohne dass ihnen ein finanzieller Ausgleich für die notwendigen Kosten ihrer Planungen und Untersuchungen gewährt werden sollte. Dies ist mit dem allgemeinen Vertrauensschutzgebot aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG nicht vereinbar, insbesondere sofern die Aufwendungen der Projektierer weiter verwertet werden können.

Das rund drei Jahre von [GGSC] mitbetreute Verfahren eines Konsortiums von drei Offshore-Windpark-Unternehmen ist energiepolitisch ein großer Erfolg, weil hierdurch der für die Energiewende so wichtige Investitionsvertrauensschutz gestärkt wird.

In rechtsdogmatischer Hinsicht ist die Entscheidung ebenfalls von großer Bedeutung, weil damit in Fortführung der Atomrechtsentscheidung vom 06.12.2016 erstmals die Grundlagen des Vertrauensschutzes losgelöst von Art. 14 bzw. 12 GG konkret konturiert werden.

Nunmehr ist die Branche gespannt, wie der Bundesgesetzgeber den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Ausgleichsanspruch in der bis zum 30.06.2021 gesetzten Frist ausgestaltet. [GGSC] wird die Entwicklung begleiten.

Ansprechpartner bei [GGSC]:
Rechtsanwalt Dr. Jochen Fischer und Rechtsanwalt Udo Paschedag

-> PM Bundesverfassungsgericht 20.08.2020