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[GGSC] erwirkt Baustopp des OVG Lüneburg für die Reststoffbehandlungsanlage auf dem Erdgasbetriebsplatz Söhlingen

12.08.2019

ExxonMobil darf vorerst nicht mit dem Bau der Reststoffbehandlungsanlage (RBA) auf seinem Betriebsplatz Söhlingen in Niedersachsen beginnen. Das hat das OVG Lüneburg heute verkündet.

In der RBA sollen Reinigungswässer aus der Erdgasgewinnung behandelt werden. Das Bergamt (LBEG) hatte den Bau der Anlage im Mai 2018 genehmigt und den Sofortvollzug angeordnet. Die Gemeinde Brockel, die Samtgemeinde Bothel, der BUND Niedersachsen und einige Nachbarn haben mit Unterstützung von [GGSC] dagegen geklagt und den Baustopp beantragt.

Nach dem OVG Lüneburg war die UVP-Vorprüfung fehlerhaft, weil das LBEG wasserrechtliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt hat. Ferner hat es Aspekte des Brandschutzes, der Baugrundsicherheit und der Abwasserentsorgung in unzulässiger Weise auf andere Verfahren außerhalb des Genehmigungsverfahrens ausgelagert, die beteiligten Behörden nicht ausreichend koordiniert und den abwehrenden Brandschutz durch die freiwillige Feuerwehr nicht ausreichend berücksichtigt.

Bislang liegt nur die Entscheidung zum Eilverfahren der Samtgemeinde vor. Fragen, über die nur in den Parallelverfahren zu entscheiden ist, sind damit noch offen. Dazu gehört vor allem die Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der RBA im Außenbereich.

Nach Einschätzung von [GGSC] Rechtsanwalt Dr. Buchholz werden ExxonMobil und das LBEG das Genehmigungsverfahren zu großen Teilen wiederholen müssen, wenn das Vorhaben an diesem Standort planungsrechtlich überhaupt zulässig ist. Dazu steht die Bewertung des OVG noch aus.

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen: Pressemitteilung, 12.08.2019