[GGSC]-Erfolg beim EU-Gericht: routinemäßige Verlängerung von Pestizid-Genehmigungen durch die EU-Kommission gestoppt
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Umweltrecht und Umweltschutz
Am 19.11.2025 hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg in 3 Urteilen die umstrittene Praxis der EU-Kommission gestoppt, die bisher Genehmigungen von Pestizid-Wirkstoffen nach dem Ende ihres Geltungszeitraums routinemäßig verlängert, wenn sich das Verfahren zur Wiederzulassung des Wirkstoffs verzögert.
[GGSC] hat im Auftrag der Aurelia Stiftung dieses Urteil im Verfahren T-565/23 betreffend den Wirkstoff Glyphosat erstritten. Künftig darf die Kommission Pestizid-Genehmigungen nur noch im Ausnahmefall nach konkreter Prüfung des Einzelfalls für begrenzte Zeit verlängern und muss Gesundheits- und Umweltschutzbelange berücksichtigen.
Die gestrigen Urteile des EU-Gerichts haben große Auswirkungen, weil hunderte Pestizide in der EU allein auf Grund solcher routinemäßigen Verlängerung im Verkehr sind und verwendet werden. Diese rechtswidrige Vollzugspraxis muss die EU-Kommission nun grundlegend umstellen.
Nähere Informationen finden Sie in unserer → Verfahrensinformation.
Das Urteil und die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie hier: → Pflanzenschutzmittel: Eine befristete Verlängerung der Genehmigung von Wirkstoffen darf nicht automatisch oder systematisch erfolgen