[GGSC]-Erfolg beim EU-Gericht: routinemäßige Verlängerung von Pestizid-Genehmigungen durch die EU-Kommission gestoppt

20.11.2025

Am 19.11.2025 hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg in 3 Urteilen die umstrittene Praxis der EU-Kommission gestoppt, die bisher Genehmigungen von Pestizid-Wirkstoffen nach dem Ende ihres Geltungszeitraums routinemäßig verlängert, wenn sich das Verfahren zur Wiederzulassung des Wirkstoffs verzögert. 

[GGSC] hat im Auftrag der Aurelia Stiftung dieses Urteil im Verfahren T-565/23 betreffend den Wirkstoff Glyphosat erstritten. Künftig darf die Kommission Pestizid-Genehmigungen nur noch im Ausnahmefall nach konkreter Prüfung des Einzelfalls für begrenzte Zeit verlängern und muss Gesundheits- und Umweltschutzbelange berücksichtigen. 

Die gestrigen Urteile des EU-Gerichts haben große Auswirkungen, weil hunderte Pestizide in der EU allein auf Grund solcher routinemäßigen Verlängerung im Verkehr sind und verwendet werden. Diese rechtswidrige Vollzugspraxis muss die EU-Kommission nun grundlegend umstellen.  

Nähere Informationen finden Sie in unserer → Verfahrensinformation.

Das Urteil und die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie hier: → Pflanzenschutzmittel: Eine befristete Verlängerung der Genehmigung von Wirkstoffen darf nicht automatisch oder systematisch erfolgen

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