[GGSC] empfiehlt Umweltausschuss Stärkung kommunaler Position im Verpackungsrecht
[GGSC] hat in der Anhörung zum vorliegenden Entwurf des VerpackDG dem Umweltausschuss des Deutschen Bundestags am 06.05.2026 empfohlen, dem entsprechenden Vorschlag des Bundesrates zu folgen und in § 30 VerpackDG eine Regelung einzufügen, die den örE ein einseitiges Festsetzungsrecht der Mitbenutzungsentgelte für die Sammlung von Papier, Pappe und Kartons einräumt.
RA Dr. Frank Wenzel, der als Sachverständiger auf Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion eingeladen war, fokussierte seine Ausführungen auf eine Ergänzung des § 30 VerpackDG, um diese seit 35 Jahren erforderliche Reparatur vorzunehmen. Darüber hinaus bräuchte es eine vergleichbare Ergänzung für die Regelung zur Kostenbeteiligung in § 31 Abs. 2 VerpackDG (sog. Nebenentgelte für Standplätze).
Dies bietet allen Beteiligten Rechtssicherheit, gewährleistet die Zahlung an die Kommunen und verhindert zudem, dass der Bürger mitunter doppelt für die Verpackungsentsorgung zahlt - einmal an der Ladentheke, einmal gegenüber den Kommunen.
Auf der Homepage des Deutschen Bundestags findet sich Näheres zur Ausschusssitzung und die schriftliche Stellungnahme von [GGSC].