[GGSC] begleitet Deutsches Optisches Museum im Vergabenachprüfungsverfahren
- Ausschreibungsverfahren und Vergaberecht
Seit dem Jahr 2018 betreibt die Stiftung Deutsches Optisches Museum die grundlegende Neugestaltung des Deutschen Optischen Museums (D.O.M.). Seit dem Jahr 2022 ist das D.O.M. ein nationales Projekt des Städtebaus; das Gebäude des D.O.M wird nicht nur saniert und die Ausstellung grundlegend erneuert. Das Museumsgebäude wird auch um einen Anbau ergänzt, der mit einer spektakulären Fassade als optisches Kunstwerk den Nutzungszweck nach außen trägt und damit die Bedeutung der Optik für den Standort Jena schon im Gebäude selbst zum Ausdruck bringt. Ziel ist es, einen kulturtouristischen Anziehungspunkt zu schaffen, der Technikbegeisterte aus aller Welt nach Jena lockt.
Die Bauphase hat im Jahr 2024 begonnen. Die Baugewerke werden sukzessive vergeben. Für das Gewerk Elektro hat sich ein in einem Vergabeverfahren unterlegener Bieter gerichtlich gegen die Beauftragung eines Konkurrenten gewehrt.
[GGSC]-Rechtsanwalt Dr. Benjamin Tschida hat die Stiftung Deutsches Optisches Museum bei der Abwehr des Nachprüfungsantrags vor der VK Thüringen und der sich anschließenden sofortigen Beschwerde des unterlegenen Bieters vor dem OLG Jena betreut und konnte in der mündlichen Verhandlung am 8.7.2026 die Rücknahme des Rechtsmittels durch den unterlegenen Bieter erwirken.
Wir wünschen gutes Gelingen beim weiteren Bauvorhaben!