Aktuelle Meldung

Gefährdung der Trinkwasserversorgung durch Sulfat? [GGSC] vertritt die Stadt Frankfurt (Oder) im Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss „Cottbuser See“

16.05.2019
RA Dr. Maren Wittzack, RA Dr. Gerrit Aschmann

Die Stadt Frankfurt (Oder) und die ebenfalls durch [GGSC] im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vertretene Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft mbH (FWA) befürchten, dass mit dem künftigen Cottbuser See, der sich als weiterer Sulfatemittent in das Einzugsgebiet der Spree eingliedern wird, eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung der Stadt Frankfurt (Oder) einhergehen wird, die im Planfeststellungsverfahren nicht angemessen berücksichtigt wurde.

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 12.04.2019 hat das Brandenburgische Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) das Vorhaben „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 – Herstellung des Cottbuser Sees“ zugelassen. Die Vorhabenträgerin, die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG), hat am selben Tage auf dieser Grundlage die Flutung, d.h. die Einleitung von Spreewasser in das Tagebaurestloch des ehemaligen Braunkohletagebaus Cottbus Nord, begonnen. Nach Abschluss der Flutung soll laufend Seewasser aus dem Cottbuser See, dessen Sulfatgehalt höher sein wird als der derjenige der Spree, in das Gewässersystem im Einzugsgebiet der Spree eingeleitet werden.

Das Trinkwasser im Versorgungsgebiet Frankfurt (Oder) wird wegen der begrenzten Grundwasservorkommen zu rund 75 % aus versickertem Spreewasser gewonnen. Da das Spreewasser ohnehin bereits infolge des Braunkohletagebaus in der Region übermäßig mit Sulfat belastet ist, verbietet es sich aus Sicht der Klägerinnen, einen weiteren Sulfatemittenten zuzulassen, ohne insoweit die gebotene Sicherheit für die Trinkwasserversorgung zu gewährleisten.“

-> Pressemitteilung FWA, 13.05.2019: Stadt und FWA klagen gegen Ostsee-Flutung