Auch eine „ca.“-Angabe in der Ausschreibung kann verbindlich sein

27.10.2026

Auch eine auf den ersten Blick offene „ca.“-Vorgabe kann für Bieter verbindlich sein. Im ungünstigsten Fall kann die Nichteinhaltung der Vorgabe zum Ausschluss des Angebotes führen. Eine aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorf befasst sich ausführlich mit einer solchen „ca.“-Vorgabe. Näheres zum OLG-Beschluss und zu weiteren Themen informiert Sie die aktuelle Ausgabe des Vergabe-Newsletters.