Newsletter Energie Oktober 2023

RED II-Novelle: Umsetzungsbedarfe Geothermie

Die nun endlich beschlossene Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) ist willkommener Anlass und gute Grundlage für ein Geothermie-Erschließungsgesetz.

RED II-Novelle

Nachdem sich der Unionsgesetzgeber mehr als zwei Jahre mit der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2001/2018 (RED II) beschäftigt hat, hat nun nach dem EU-Parlament auch der EU-Rat am 09.10.2023 die Novelle beschlossen. Es fehlt also nur noch die Veröffentlichung im Amtsblatt. 20 Tage später tritt die Novelle in Kraft. Sie muss dann binnen 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Die RED II-Novelle enthält umfassende neue Anforderungen an Genehmigungsverfahren für alle Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme einschließlich der Netzanschlüsse. Sie verlangt die Digitalisierung der Verfahren, setzt Fristen, verlangt die Veröffentlichung der Genehmigung und enthält Sonderregelungen für das Repowering.

Sie enthält ferner eine dauerhafte Regelung für sogenannte EE-Beschleunigungsgebiete (bisher Go-to-Gebiete). Derartige Regelungen sind bereits in der EU-Notfallverordnung 2022/2577 des Rates enthalten. Die gilt aber nur befristet bis Ende Juni 2024. Für Vorhaben in solchen Gebieten sollen die UVP und die FFH-Verträglichkeitsprüfung in der Regel entfallen, wenn die erforderlichen Prüfungen bereits bei der Gebietsausweisung durchgeführt wurden. Außerdem muss für Genehmigungen eine Jahresfrist gelten. Wird bis dahin keine Genehmigung erteilt, gilt das Vorhaben als genehmigt.

Für alle EE-Anlagen, ihre Netzanschlüsse und die Netze muss ein überragendes öffentliches Interesse gesetzlich geregelt werden. Schließlich muss der Erneuerbare-Energien-Anteil im Wärmesektor ab 2021 um mindestens 0,8 %/a, ab 2026 um mindestens 1,1 %/a steigen. Ziel für Fernwärme ist eine Steigerung von 2,2 %/a.

Umsetzungsbedarfe für die Geothermie

Für die Wind- und Solarenergie sind einige dieser Anforderungen durch geltendes Recht, insbesondere die Beschleunigungsnovellen der letzten Jahre, bereits erfüllt. An der Geothermie sind einige dieser Beschleunigungsnovellen bisher vorbeigegangen.

Umso näher liegt es, die Vorgaben der RED II-Novelle für die tiefe und die oberflächennahe Geothermie in einem separaten Geothermie-Erschließungsgesetz umzusetzen. Ein solches Gesetz fordern Verbände seit langem (vgl. [GGSC]-Energie-Newsletter Oktober 2022). Nach mehreren Wind-, Solar- und sonstigen Beschleunigungspaketen ist nun ein entsprechendes Geothermiepaket dringend an der Reihe. Für die Wärmewende ist die Geothermie unentbehrlich.

Co-Autorin: Rechtsanwältin Tessa Krabbe

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