Soziale Erhaltungssatzungen
- Öffentliches Baurecht
- Bauen
In vielen Städten und Gemeinden Deutschlands stellt die Sicherung vorhandenen, bezahlbaren Wohnraums eine der drängendsten Aufgaben dar. Das Instrumentarium zu diesem Zweck eingesetzte Instrumentarium differenziert sich zunehmend aus: Neben Zweckentfremdungsverboten und Regelungen im Mietrecht bedienen sich immer mehr Kommunen auch der sozialen Erhaltungssatzung (sog. Milieuschutzsatzung). Allerdings dient selbige nicht unmittelbar dem Mieterschutz, sondern soll vor unerwünschten städtebaulichen Veränderungen und erst in der Folge vor der Verdrängung der ortsansässigen Bevölkerung schützen.
Referent*innen: Rechtsanwalt Dr. Jörg Beckmann, Dr. Julian Augustin, Elena Poeschl, Olga Titarenko, Judith Huber, Kerima Bouali, Dr. Nicolai Kley, Victoria Mutzek, Elke Englisch
Institut für Städtebau und Wohnungswesen