Newsletter Abfall März 2020

Verpackungsgesetz: Vom Warten auf Godot zum Übergang nach dem Übergang!

Weiterhin gilt die Beobachtung: die Systeme scheinen viel Zeit zu haben, wenngleich bei ihnen das ein oder andere Mal die Sorge durchscheint, die Länder könnten mit Blick auf fehlende Abstimmungsvereinbarungen daran rechtliche Folgen knüpfen. Am 01.01.2021 läuft bekanntlich die Übergangsfrist nach § 35 Abs. 3 VerpackG ab. Verschiedentlich wurden die Systeme von den zuständigen Landesbehörden einbestellt, um zum Stand des Abschlusses von Abstimmungsvereinbarungen zu berichten.

Umstellung von Sack auf Tonne

Die Umstellung von Sack auf Tonne ist für die Systeme teuer und deshalb ungeliebt. Wer sich als örE gehörig ins Zeug legt, kann aber den Systemwechsel erreichen. Strittig sind nicht selten die Punkte wie Abholrhythmus, Behältergrößen und die Beibehaltung von Sacksammlungen in Ausnahmefällen. Zusätzlich werden von den Systemen oft Rahmenvorgaben verlangt. Parallel legen die Systeme ihre Versionen von Systemfestlegungen vor, die sie den folgenden LVP-Ausschreibungen zugrunde legen wollen. Achten Sie auf den Vorgang der Rahmenvorgabe nach § 23 Abs. 1 VerpackG!

Organisation der LVP-Ausschreibung

Apropos Ausschreibung der LVP-Leistungsverträge für 2021 bis 2023. Erst hieß es, die Ausschreibungen müssten alle im März begonnen werden, dann wurde von zwei Tranchen (März/ Mai) gesprochen. Jetzt hat Pragmatismus Einzug gehalten. Die Systeme wollen Ausschreibungen ab März jeweils dann hochladen, wenn die Bedingungen mit den örE verabredet sind. Das kann oft nicht in Form einer Abstimmungsvereinbarung erfolgen, weil eine Einigung zum Teil PPK noch aussteht.

Sinkende Papiererlöse erschweren Kompromissfindung

Beginnen wir mit der erfreulichen Feststellung, dass die Systeme nicht mehr auf unbefristete Abstimmungsvereinbarungen setzen. Spätestens die rasante Talfahrt der Papiererlöse verlangt eine Neubestimmung. Auf Seiten der örE gilt einmal mehr, dass es erforderlich ist, den Kostenanteil der Systeme für die Mitentsorgung von PPK-Verkaufsverpackungen auf eine zutreffende Abschätzung der Kostenverantwortlichkeit der Systeme zu stützen. Niemand wird ernsthaft behaupten, die Inanspruchnahme der PPK-Sammlung könnte aktuell mit (nur) 33,5 % hinreichend bestimmt werden. Selbst die Systeme sind gestützt auf die cyclos-Folien von einer Mitverantwortung von rund 50 % ausgegangen. Die örE soll(t)en übergangsweise die Differenz zwischen 33,5 % und (…?) aus dem Einbehalt der Verwertungserlöse finanzieren. Sie kennen den Streit, ob vorstehend nicht 70 % eingesetzt werden müssen, folgt man der Ermittlung des entsprechenden Volumenfaktors durch INFA und cyclos. Der Rest ist bekannt.

Jetzt gibt es eine Reihe von örE, die mit niedrigen Vollkosten und noch laufenden gut auskömmlichen Verwertungsverträgen einen Kostenfaktor deutlich größer als 1,5 verwirklichen können. Aber anderenorts laufen die Verwertungsverträge aus und nicht nur die Ausschreibung des Einsammelns und Transportierens, sondern auch der Verwertung steht in Bälde an. Und es gibt erste Ausschreibungsergebnisse, die zu Verwertungsverträgen führen, die keine Erlöse mehr, sondern Zuzahlungen des örE vorsehen.

Die Übergangslösung nach der Übergangslösung

Wenige können sich deshalb mit der Kompromissempfehlung der kommunalen Spitzenverbände und der Systeme aus dem Oktober 2019 anfreunden. Aber es eröffnen sich neue Kompromissmöglichkeiten, wenn auf eine unbefristete Abstimmungsvereinbarung verzichtet wird. [GGSC] berät aktuell in verschiedenen Verhandlungsrunden, in denen eine Übergangslösung für den Zeitraum 2019/ 2021 bis 2023 ausgehandelt wird. Dabei können sich die örE nur noch teilweise auf fortlaufende Entsorgungs- und Verwertungsverträge stützen. Dort muss verabredet werden, dass die fehlenden Kosten- und Erlöskenntnisse zu einer Kostenformel für die Mitentsorgung führt, die den örE nicht Gefahr laufen lässt, die Systeme querzufinanzieren. Kostenrisiken müssen über die Bezugnahmen auf zukünftige Ausschreibungsergebnisse abgefangen werden, indem nicht feststehende Entgelthöhen bereits vor Durchführung der Ausschreibungen festgelegt werden, sondern Platzhalter für die Fremdentgelte und Papiererlöse.

Begleitung durch [GGSC] Expertenteam

Wir bieten weiterhin sehr kompetente Beratung durch unser [GGSC] Expertenteam an. [GGSC] betreut fortlaufend den Strategiekreis Verpackungsgesetz. Herzlich eingeladen sind Sie auch zu unserem nächsten Intensivseminar: Umsetzung Verpackungsgesetz am 12.03.2020 in Hannover. Das Programm und die Anmeldung finden Sie hier.

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