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11.07.2018 Newsletter Abfall

Abfallrechtliche Entscheidungen in Kürze

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung weiterer aktueller abfallrechtlicher Entscheidungen in einer Kurzfassung.

OLG Hamm zu Verwertung von Abfällen im Wald

Das OLG Hamm hat sich in einer Bußgeldsache u.a. zur Frage geäußert, wann die Aufbringung von Mutterboden im Wald eine anzeigepflichtige Verwertung von Abfällen im Wald nach §§ 70 Abs. 1 Nr. 3b, 6a Abs. 2 LFoG NW darstellt (Beschl. v. 12.06.2018, 4 RBs 141/18).

VG Düsseldorf zu Altkleidersammlung

Das VG Düsseldorf hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Sammelmenge einer gewerblichen Altkleidersammlung in die Berechnung der Irrelevanzschwelle einzubeziehen ist, wenn der Sammler nach einer gerichtlichen Eilentscheidung vorläufig sammeln darf (Urteil vom 04.06.2018, Az.: 17 K 3613/16). Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter auf Seite 11 der PDF-Datei.

VG Cottbus zur Vorgabe einer Satzung durch die Kommunalaufsicht

Das VG Cottbus hat festgestellt, dass eine Gemeinde zwar generell zum Erlass einer Winterdienstgebührensatzung verpflichtet sei, bezüglich der konkreten Ausgestaltung der Satzung stehe der Gemeinde aber ein Auswahlermessen zu (Urt. v. 24.05.2018, Az.: 1 K 839/14). Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter auf Seite 6 der PDF-Datei.

OLG Koblenz zu PPK-Ausschreibung

Zu verschiedenen formalen Aspekten einer PPK-Ausschreibung hat sich das OLG Koblenz in seiner Entscheidung vom 23.05.2018 geäußert (Az.: Verg 2/18). Der Antragsteller hatte u.a. im Beschwerdeverfahren geäußert, nun kein Interesse mehr an der Beauftragung zu haben, gleichwohl aber Schadenersatz verlangen zu wollen. Durch diese Erklärung wurde jedoch sein Nachprüfungsantrag unzulässig.

Zum Konzept aus einer Hand im Straßenrecht

Das VG Neustadt an der Weinstraße hatte über die Rechtmäßigkeit zweier Bescheide zu entscheiden, durch die gewerblichen Sammlern von Altkleidern die straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Containern versagt wurde (Urteil vom 22.02.2018, Az.: 4 K 984/17.NW und Urteil vom 17.05.2018, Az.: 4 K 1267/17.NW). Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter auf Seite 12 der PDF-Datei.

VG Chemnitz zur Klagebefugnis des örE

Das VG Chemnitz hat die Klage eines örE abgewiesen, mit der dieser sich gegen die Durchführung einer gewerblichen PPK-Sammlung gewendet hat (Urteil vom 16.05.2018, Az.: 2 K 2219/14). Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter auf Seite 12 der PDF-Datei.

Wilder Müllplatz mit Haus- und Sperrmüllabfällen

Der BayVGH hat sich in einer bodenschutzrechtlichen Auseinandersetzung ausführlich mit der Verursacherhaftung – insb. aufgrund der Eigenschaft als Leitungsperson – befasst (Beschl. v. 15.05.2018, Az.: 22 CS 18.566).

Mengenreduzierung mit Kostenfolge

Reduziert ein gewerblicher Sammler seine Sammelmenge mit der Folge, dass der angefochtene Untersagungsbescheid wegen Unterschreitens der Irrelevanzschwelle rechtswidrig wird, hat der Sammler die Verfahrenskosten zu tragen (BayVGH, Beschl. v. 07.05.2018, Az.: 20 B 17.901 und Beschl. v. 19.04.2018, Az.: 20 B 17.1930).

BVerwG zu Grund- und Leistungsgebühren

Das BVerwG hat sich mit einem Gebührenmaßstab befasst, der aus einer Kombination aus haushaltsbezogener Grundgebühr und mengen-/personenbezogener Leistungsgebühr besteht (Beschluss vom 26.04.2018, Az.: 9 BN 4.18). Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter auf Seite 3 der PDF-Datei.

OVG Münster zur Sondernutzung bei Altkleidersammlungen

Das OVG Münster hatte über die Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung zur Beseitigung von Altkleidercontainern zu entscheiden, die auf privatem Grund abgestellt waren (Urteil vom 25.04.2018, Az.: 11 A 2142/14). Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter auf Seite 13 der PDF-Datei.

VG Augsburg zur Klassifizierung als Abfall

Nachdem auf einem Grundstück umfänglich Ablagerungen vorgefunden worden waren und Gegenstand einer Beseitigungsanordnung waren, hat sich das VG Augsburg zur Klassifizierung als Abfall und zu dem zulässigen Adressaten der Anordnung geäußert (Urt. v. 24.04.2018, Au 8 K 17.1646).

VG Frankfurt/Oder zu den Anforderungen an eine Abfallgebührenkalkulation

Nach Auffassung des VG Frankfurt/Oder fehlte es für die Heranziehung der Klägerin zu Abfallgebühren an rechtswirksamen Gebührensätzen, nachdem der Satzungsgeber die rechtlichen Anforderungen an eine Abfallgebührenkalkulation nicht beachtet hatte (Urt. v. 18.04.2018, Az.: 5 K 680/12).

Entscheidung zur neuen GewAbfV

Das VG Cottbus hat die Klage eines Gewerbebetriebs gegen eine Pflichtrestmülltonne abgewiesen (Urteil vom 22.03.2018, Az.: 6 K 1975/15). Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter auf Seite 6 der PDF-Datei.

Vermögenszuordnung einer überörtlichen Siedlungsmülldeponie

In einem Streit über die Vermögenszuordnung einer überörtlichen Deponie, die 1978 im Beitrittsgebiet in Betrieb genommen worden war, hat das BVerwG festgestellt, dass für überörtliche Deponien im Gebiet der DDR grundsätzlich von einer Kreis- und nicht einer Gemeindezuständigkeit auszugehen war (Urt. v. 14.03.2018, Az.: 10 C 3.17).

Zur Irrelevanzschwelle bei gewerblichen Sammlungen

Das VG Potsdam hat mit Urteil vom 08.03.2018 (Az.: 1 K 459/15) einen Bescheid, der eine gewerbliche Sammlung von Altpapier und Alttextilien der Menge nach beschränkt und zeitlich befristet hat, teilweise aufgehoben. Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter auf Seite 10 der PDF-Datei.

Darlegung einer Kostenunterdeckung

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat sich ausführlich mit einer Abfallgebührenkalkulation und den Anforderungen an die Darlegung einer Kostenunterdeckung befasst (Urt. v. 07.03.2018, Az.: 4 A 173/15).

Sperrmüll als Gegenstand gewerblicher Sammlungen

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 23.02.2018 (Az.: 7 C 9.16) entschieden, dass gewerbliche Sammlungen von Sperrmüll zulässig sind. Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter auf Seite 10 der PDF-Datei.

Zur Gestattung des Zuschlags bei einer Entsorgungsausschreibung

Da die Abfallentsorgung zu den unverzichtbaren Aufgaben der Daseinsvorsorge gehöre und entsprechend gem. § 20 KrWG eine Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bestehe, die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle zu beseitigen, müsse dem Auftraggeber einer Entsorgungsleistung im Streitfall eine vorzeitige Zuschlagserteilung ermöglicht werden, hat die Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt in einem Nachprüfungsverfahren entschieden (Beschl. v. 02.02.2018, Az.: 1 VK LSA 45-48/17).

Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen.

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