![[GGSC] Logo](http://www.ggsc.de/images/news/header1.png)
[GGSC] hat die Projektentwicklung des ökologischen Leuchtturmprojektes „Solarpark Turnow-Preilack“ auf einem Teil des ehemaligen Truppenübungsplatzes Lieberose im Süden Brandenburgs rechtlich begleitet. Nunmehr läuft die Planung und Projektentwicklung für die Erweiterung dieses Projektes auf östlichen und westlichen des bestehenden Solarparks angrenzenden Flächen. Auch diese begleitet [GGSC].
Das Plangebiet umfasst eine Größe von rund 108 ha. Davon sind ca. 61 ha zur Bebauung mit Solaranlagen vorgesehen. Im Endzustand kann die Anlage im Fall der vollständigen Realisierung eine Leistung von bis zu 18 MWp erreichen.
Hervorzuheben ist, dass die Erweiterung kein eigenständiges Vorhaben, sondern als Abrundung des bestehenden Modellprojektes „Solarpark Turnow-Preilack I“ zu verstehen ist. Im Zuge der Realisierung des Erweiterungsvorhabens soll sichergestellt werden, dass mögliche Gefährdungen für das Grundwasser aufgrund der vorhandenen Vergrabungen aus der Nutzung durch chemische Gruppen endgültig verschwinden.
[GGSC] betreut auch hier im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in bewährter Abstimmung mit den beauftragten Planungsbüros die Erstellung des Umweltberichts, der FFH-Verträglichkeitsprüfung, des Artenschutzberichtes und der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Waldumwandlung.
Im Mittelpunkt stehen Fragen für die Voraussetzungen und den Ausgleich von mit der Errichtung von PV-Anlagen verbundenen Auswirkungen auf bestehende Waldflächen.
Die Erweiterung wird ebenfalls nur eine zeitlich befristete Nutzung durch PV-Anlagen vorsehen. Die anspruchsvolle und umfangreiche Umweltprüfung zeigt, dass sich die hohen Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. unseren Beitrag vom November 2007) in der Praxis auch adäquat berücksichtigen lassen.
Die Erweiterung bestätigt damit, dass sich PV-Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen bei Vorliegen eines durchdachten Ausgleichs- und Pflegekonzeptes mit den Anforderungen des Naturschutzes realisieren lassen. Diese Erkenntnis lässt sich für zukünftige Vorhaben auf Konversionsflächen, die häufig auf Flächen erfolgen, deren ökologischer Zustand einer spezifischen Bewertung bedarf, fruchtbar machen.
Eine besondere Bedeutung wird den Konversionsflächen deshalb zukommen, weil mit der EEG-Novelle vom August 2010 die Vergütung für PV-Anlagen auf Ackerflächen spätestens zum 31.12.2010 vollständig entfällt; mithin ein wichtiges Flächenpotential für PV-Freiflächenanlagen dann nicht mehr zur Verfügung steht. Der für die Umsetzung der Energiestrategien des Landes Brandenburg und anderer Bundesländer erforderliche Flächenumfang wird sich somit ohne Inanspruchnahme von Konversionsflächen kaum realisieren lassen.
[GGSC] Newsletter 2010