Wasserwirtschaft und Wasserrecht

[GGSC] berät im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung insbesondere kommunale Aufgabenträger. Zu unseren Mandanten gehören neben Zweckverbänden, Städten und Gemeinden jeglicher Größenordnung auch kommunale Gesellschaften und Stadtwerke, die die Durchführung der Aufgabe als Betriebsführer, Betreiber oder Konzessionär übernommen haben.

[GGSC] übernimmt die umfassende Betreuung der Aufgabenträger in allen rechtlichen Angelegenheiten. Neben dem Wasserrecht, dem Kommunal- und Kommunalabgabenrecht sind wir auch mit vergaberechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen, zivilrechtlichen und sonstigen rechtlichen Fragestellungen betraut

Aktuelle Tätigkeitsschwerpunkte sind:

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Darüber hinaus berät [GGSC] bei der Errichtung von Anlagen, der wasserwirtschaftlichen Planung und bei wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren sowohl Anlagenbetreiber als auch die Aufsichts- und Genehmigungsbehörden.

Über die reine Rechtsberatung hinaus unterstützen wir unsere Mandanten auch bei konzeptionellen Fragen (z. B. Abwasserkonzepte, Organisationsmodelle) und bei der Gestaltung und Strukturierung von Arbeits- und Entscheidungsprozessen sowie von Vergabeverfahren. Bei der Organisationsberatung können wir auf unsere Erfahrungen aus anderen Feldern der Kommunalwirtschaft zurückgreifen, die wir auf die speziellen Anforderungen der Wasserwirtschaft abstimmen.

Wir übernehmen Schulungen für Mitarbeiter von Wasserbehörden und von Aufgabenträgern.

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