Wasser- und Abwasserzweckverbände

Für die Aufgaben der öffentlichen Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sind zunächst die Gemeinden zuständig. Die Aufgaben können auf Zweckverbände übertragen werden.

[GGSC] berät bei der Gründung von Zweckverbänden, erstellt und überarbeitet Verbandssatzungen und löst die rechtlichen Probleme bei der Aufnahme neuer Mitglieder, dem Ausscheiden bisheriger Mitglieder oder einer kommunalen Zusammenarbeit mit anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften.

Wir unterstützen die Zweckverbände darüber hinaus bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben auftreten. Dies betrifft sowohl kommunalabgabenrechtliche Fragestellungen, als auch Fragen des Kommunalverfassungsrechts. Wir beraten und vertreten die Zweckverbände auch in vertragsrechtlichen und sonstigen rechtlichen Fragen. [GGSC] erarbeitet Beschlussvorlagen, Satzungen und Muster/Entwürfe für Verwaltungsakte.

Soweit private Dritte von einem Zweckverband in die Durchführung der Aufgabenerfüllung eingeschaltet werden, berät [GGSC] die Zweckverbände bei der Entwicklung und Umsetzung von Organisationskonzepten und begleitet Vergabeverfahren.

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