Satzungen und allgemeine Vertragsbedingungen

Die kommunalen Aufgabenträger der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung müssen entscheiden, ob sie das Benutzungsverhältnis zu ihren Kunden öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ausgestalten.

[GGSC] berät bei der Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses. Wir erstellen Grund- und Abgabensatzungen (Beiträge, Gebühren und Kostenerstattungen) für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, überprüfen die Satzungswerke und beraten die Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Forderungen sowie bei der Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs.

Soweit das Benutzungsverhältnis privatrechtlich organisiert wird, erstellen wir die Grundsatzung zum Anschluss- und Benutzungszwang, ergänzende Vertragsbedingungen zur AVB WasserV, allgemeine Vertragsbedingungen zur Abwasserbeseitigung sowie die entsprechenden Preisblätter.

[GGSC] berät die Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung und Eigengesellschaften bei der Einführung von Konzessionsmodellen, bei denen der Konzessionär im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie auf Grundlage eigener allgemeiner Vertragsbedingungen gegenüber den angeschlossenen Nutzern tätig wird.

^ Seitenanfang