Gewässerbenutzung und Gewässerunterhaltung

Die Anforderungen an die Wasserwirtschaft unterlagen und unterliegen nicht zuletzt durch die Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft einem starken Wandel. Dies betrifft nicht nur die wasserwirtschaftliche Planung, sondern auch die Anforderungen an die Benutzung der Gewässer und an die Gewässerunterhaltung.

[GGSC] begleitet die Umsetzung der europarechtlichen und bundesrechtlichen Vorgaben von der Erarbeitung der Landesgesetze bis zur Anwendung durch die Wasserbehörden und Aufgabenträger.

Wir beraten unsere Mandanten im Zusammenhang mit wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für Gewässerbenutzungen von der einfachen Grundwasserentnahme bis zur Ableitung von Wasser aus Flüssen mit grenzüberschreitender Umweltverträglichkeitsprüfung.

Bei der Unterhaltung von Gewässern bilden Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung der Unterhaltungsmaßnahmen sowie Fragen zur Organisation und Finanzierung der Gewässerunterhaltungsverbände bzw. Wasser- und Bodenverbände einen Beratungsschwerpunkt. Wir überprüfen und erstellen sowohl die Satzungen der Verbände als auch die Satzungen zur Umlegung auf die Grundstückseigentümer.

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