Gebühren, Beiträge und Entgelte

Die Anforderungen des Kommunalabgabenrechts und die nicht selten formalistische und unüberschaubare Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte stellen die Aufgabenträger der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bei der Erhebung von Gebühren, Beiträgen und Entgelten vor erhebliche Probleme.

[GGSC] beobachtet und analysiert laufend die landesspezifische Rechtsprechung zu Abgabenfragen, begleitet die Entwicklung des Kommunalabgabenrechts durch Gutachten und Politikberatung und ist insbesondere mit den spezifischen Problemen der Beitrags- und Gebührenfinanzierung von Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen und dem damit vielfach verbundenen erheblichen Konfliktpotential vorwiegend in den neuen Bundesländern vertraut.

[GGSC] berät bei der rechtssicheren Gebühren- und Beitragskalkulation, erstellt und überprüft Gebühren- und Beitragssatzungen und erarbeitet Musterbescheide. Wir helfen den Mandanten bei der Erarbeitung von Widersprüchen und übernehmen die Vertretung in gerichtlichen Abgabenstreitigkeiten.

Werden statt öffentlicher Abgaben privatrechtliche Entgelte erhoben, unterstützen wir die Mandanten bei der Entgeltkalkulation sowie bei der Erarbeitung entsprechender Vertragsbedingungen und vertreten sie bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.

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