Errichtung und Nutzung von Anlagen
Für die Aufgabenträger stellt sich nach wie vor die Frage, inwieweit Gemeinde- bzw. Verbandsgebiete zentral oder dezentral erschlossen werden. Ferner sind immer wieder alte Leitungsnetze und Kläranlagen sowie Wasserwerke zu erneuern.
[GGSC] berät bei der Planung und Errichtung von Anlagen, unterstützt bei der Aufstellung von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungskonzepten und übernimmt die Vertretung in wasserrechtlichen Zulassungsverfahren. Wir beraten die Mandanten im Zusammenhang mit der Erhebung von Abwasserabgaben, der Einräumung und Durchsetzung von Leitungsrechten und bei der Durchführung von Ausschreibungsverfahren im Zusammenhang mit der Errichtung und Erneuerung von Anlagen.
Neben der öffentlich-rechtlichen Beratung spielt die zivilrechtliche Vertragsberatung eine wesentliche Rolle: Wir überprüfen und erstellen insbesondere Erschließungsverträge, Einleitungsverträge, Anlagenübertragungsverträge, Betreiber- oder Betriebsführungsverträge, Wasserlieferverträge und Nutzungsverträge. Weiterhin beraten wir bei der Vergabe und beim Abschluss von Planungs- und Bauverträgen, begleiten deren Vollzug und unterstützen bei Mängelverfahren sowie in gerichtlichen Auseinandersetzungen.
