Zulassungsverfahren - Umweltverträglichkeitsprüfungen
Dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen vielzählige Rechtsvorschriften, die bei der Zulassung von Vorhaben in Genehmigungs-, Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren zu prüfen sind (z. B. Deponien, Abfallbehandlungs- und Windkraftanlagen, Biomassekraftwerke). Alle Fragen des vorhabenbezogenen Umweltschutzes gehören zur Kernkompetenz von [GGSC].
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen mit komplexen Zulassungsverfahren für umweltbedeutsame Großvorhaben (z.B. Deponien, Abfallbehandlungs- und Windkraftanlagen, Biomasse- und Ersatzbrennstoffkraftwerke), insbesondere in den Bereichen Abfall-, Immissionsschutz- und Wasserrecht, sowie mit Zulassungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Atom- und Bergrecht.
Wir sind aus unserer Mandatspraxis mit den Konfliktstrukturen und den unterschiedlichen Sichtweisen und Interessenlagen von Vorhabenträgern, Zulassungsbehörden und betroffenen Dritten (Einwender) vertraut.
[GGSC] ist auf Antragstellerseite gerne für Vorhabenträger aktiv, die sich hohen Umweltstandards verpflichtet sehen. [GGSC] unterstützt dabei moderne Formen des Projektmanagements, der Konfliktbewältigung und der Mediation.
[GGSC] verfügt über eine langjährige Expertise bei der rechtlichen Beurteilung von Umweltverträglichkeitsstudien und der Begleitung von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Wir haben in diesem Bereich wissenschaftlich gearbeitet und am bundesweit ersten Erörterungstermin einer grenzüberschreitenden UVP für ein Standort-Zwischenlager für abgebrannte Kernbrennstoffe teilgenommen, der Einwendungen aus Österreich zum Gegenstand hatte.
