Naturschutzrecht

In der Entwicklung von [GGSC] hat das Naturschutzrecht eine große Rolle gespielt. Wir haben bereits in den 80er Jahren das Berliner Naturschutzrecht kommentiert, haben zahlreiche Gutachten zu naturschutzrechtlichen Problemen erstellt, Naturschutzverbände bei Verbandsklagen vertreten und waren für die Länder Brandenburg und Bremen an der Entwicklung moderner Naturschutzgebiete beteiligt. Auch in unserer laufenden Beratungspraxis ist das Naturschutzrecht von großer Bedeutung.

[GGSC] ist in einer Vielzahl von Baugenehmigungs-, Bauplanungs- und Zulassungsverfahren mit allen Facetten des Naturschutzrechts, wie beispielsweise der Eingriffsregelung oder der Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, befasst.

Für den Projektentwickler des weltweit größten Solarparks im Süden Brandenburgs hat [GGSC] das gesamte Bebauungsplanverfahren mit vielfältigen naturschutzrechtlichen Fragen betreut und u. a. eine FFH-Verträglichkeitsprüfung rechtlich begleitet. Nach den Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts wird die rechtliche Begleitung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen zunehmende Bedeutung haben. So ist [GGSC] mit naturschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Realisierung von Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung an der Elbe zum Zwecke des Hochwasserschutzes (Rodungsarbeiten) in einem FFH-Gebiet befasst.

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