Immissions- und Verkehrslärmschutz
Dem Schutz vor Luftschadstoffen kommt aufgrund rechtlicher und technischer Fortschritte zwar nicht mehr die Bedeutung der 70er und 80er Jahre zu. Insbesondere durch den Straßenverkehr werden aber vielerorts erhebliche Schadstoffimmissionen (u.a. durch Feinstaub) verursacht. Lärmimmissionen stellen unvermindert große Probleme dar.
[GGSC] berät regelmäßig in immissionsschutzrechtlichen Verfahren, die beispielsweise Abfallbehandlungs- und Müllverbrennungsanlagen zum Gegenstand haben. Wir sorgen uns um Immissionsschutz aber auch in Bauplanungs- und Planfeststellungsverfahren und beraten Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden bei der Gestaltung von Zulassungsverfahren.
Auf Seiten von betroffenen Nachbarn setzt sich [GGSC] für ausreichenden Lärmschutz (insbesondere bei Autobahn- und Flughafenbau und anderen Vorhaben des Straßen-, Schienen- und Flugverkehrs) ein.
[GGSC] berät und vertritt Lärmbetroffene auch in Verwaltungsverfahren und in gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Anlagen und Veranstaltungen.
Wir beraten und vertreten die öffentliche Hand sowie Investoren bei Lärmschutzfragen in Planungs- und Genehmigungsverfahren. Hierzu zählt die lärmschutzrechtliche Beratung von Investoren und Planungsträgern innerhalb der Bauleit- und Fachplanung sowie in Anlagen- und Baugenehmigungsverfahren. Ferner konzipieren wir Nachbarschaftsvereinbarungen zwischen Investoren und betroffenen Anliegern zu Fragen des Immissionsschutzes.
Wir beraten über die erweiterten Klagemöglichkeiten nach dem Umwelt-Rechts-behelfsgesetz.
