Grundfragen des Umweltschutzes

Auf den verschiedenen Arbeitsfeldern, aber auch bereichsübergreifend befasst sich [GGSC] kontinuierlich mit Grundfragen des Umweltschutzes und des Umweltrechts und beobachtet und begleitet die umweltpolitische und umweltrechtliche Entwicklung.

Intensiv arbeiten wir im Bereich der Politikberatung und in Forschungsprojekten an der Entwicklung von Strategien zur Bewältigung bislang ungelöster ökologischer Probleme. So haben wir an Gesetzesentwürfen zur Verankerung von Klimaschutzinstrumenten in verschiedenen Rechtsbereichen, zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme, zur ökologischen Weiterentwicklung des Baurechts, zur Entwicklung eines Stoffstromrechts und zur Beförderung nachhaltigen Wirtschaftens mitgewirkt.

Ein Schwerpunkt von Beratungsmandaten für das Bundesumweltministerium und die Umweltministerien der Länder sind Organisationsfragen in der Umweltverwaltung und die Entwicklung von Umweltstandards nebst zugehörigen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen. [GGSC] kann in diesem Zusammenhang die reichhaltigen Erfahrungen aus der Anwaltstätigkeit im Zusammenhang mit dem Vollzug und der praktischen Wirkung der relevanten Umweltgesetze und des untergesetzlichen Regelwerks einbringen. Für verschiedene Auftraggeber aus Politik und Verwaltung verfolgen wir bereits seit Jahren das Gesetzgebungsverfahren zum Umweltgesetzbuch (UGB) aus und beteiligen uns aktiv an der Diskussion.

Anwälte von [GGSC] sind auf ihrem jeweiligen Spezialgebiet als Sachverständige bei Anhörungen des Bundestages und der Länderparlamente gefragt. Rechtsanwalt Hartmut Gaßner ist Mitglied im Umweltrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins. Wir wirken aktiv in Vereinigungen zur Förderung des Umweltschutzes und des Umweltrechts mit.

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