Gentechnik- und Lebensmittelrecht
Mit dem weltweit zunehmenden Anbau von genetisch veränderten Pflanzen und dem Handel mit Tierfutter und Lebensmitteln, das genetisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, nehmen auch die rechtlichen Konflikte im Zusammenhang mit der Gentechnik zu.
Das Gentechnik-Team bei [GGSC] ist über seine Tätigkeit in den vergangenen Jahren mit den hochkomplizierten Regelungen des EG-Gentechnikrechts, des EG-Lebensmittelrechts, des deutschen Gentechnikgesetzes und Saatgutrechts vertraut. Wir unterstützen Organisationen und Unternehmen, die sich für eine „gentechnikfreie“ Produktion und für eine hohe Transparenz für die Verbraucher durch umfassende Kennzeichnungspflichten einsetzen.
[GGSC] betreut mit Unterstützung mehrerer Imker- und Lebensmittelverbände bundesweit Imker und Speisemaiserzeuger in gerichtlichen Verfahren mit dem Ziel, Beeinträchtigungen durch den Anbau genetisch veränderten Maises (MON 810) zu unterbinden.
[GGSC] berät den Bund für ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sowie Lebensmittelerzeuger/-verarbeiter und Behörden im Zusammenhang mit Rechtsfragen der „Koexistenz“ und den Kennzeichnungsvorschriften. Ein neues Aufgabenfeld ist die Beratung bei der Verwendung der Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ nach der Neuregelung 2008.
[GGSC] vertritt Lebensmittelerzeuger bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern im Zusammenhang mit den Vorschriften zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit Spuren von genetisch verändertem Material.
Unsre Expertise wird auch bei Gesetzgebungsvorhaben in Anspruch genommen, so bei der Novelle des Gentechnikgesetzes 2008 und bei den Kennzeichnungsregeln für Futtermittel und Lebensmittel „ohne Gentechnik“.
