Planen Bauen Infrastruktur
Im Arbeitsfeld „Planen, Bauen, Infrastruktur“ arbeitet ein [GGSC]-Team von erfahrenen Baurechtsspezialisten, das den Gemeinden, den Grundstückseigentümern, den Entwicklern und Investoren größerer Vorhaben sowie den betroffenen Nachbarn in allen Fragen des Bau- und Infrastrukturrechts zur Verfügung steht. Unsere Expertise umfasst nicht nur das „klassische“ öffentliche und private Baurecht, sondern alle im Bereich von Planen und Bauen einschlägigen Rechtsgebiete einschließlich aller Rechtsfragen, die sich mit der Erschließung über und unter der Erde beschäftigen. Auf diese Weise können wir auch große Vorhaben sowohl während ihrer gesamten (häufig) Jahre dauernden) Entwicklung begleiten als auch Spezialfragen, die im Laufe einer solchen Entwicklung auftreten können, schnell und zuverlässig lösen.
Aktuelle Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- Raumordnung, Landes- und Stadtplanung
- Grundstücksentwicklung und Infrastruktur
- Besonderes Städtebaurecht, Enteignung, Entschädigung
- Denkmalschutz
- Baumanagement
- Privates Baurecht
- Architekten- und Ingenieurrecht
- Zuwendungsrecht
- Leitungsrechte
- Klimaschutz und Stadtentwicklung
Dieser Link führt Sie zu Ihren Ansprechpartnern bei [GGSC]
Wir arbeiten mit Architekten, Stadtplanern, Projektsteuerern und Bauträgern zusammen und stehen jederzeit auch für die Hilfe bei kleinen und mittleren Vorhaben „im Alltagsgeschäft“ bereit.
Darüber hinaus berät [GGSC] bei Vergaben von Planungs- und Bauleistungen und bei Grundstücksvergaben in allen Fragen des Vergaberechts und bei anderen speziellen Rechtsproblemen der Grundstücksentwicklung (u. a. Altlasten, Lärmschutz, Energieversorgung).
[GGSC] arbeitet auch in Beratungsgremien zu Grundsatzproblemen der nachhaltigen Stadtentwicklung.
