Zuwendungsrecht

In der Beratungspraxis von [GGSC] spielen zuwendungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Bau- und Infrastrukturvorhaben eine erhebliche Rolle. Der wichtigste Zuwendungsgeber des Landes Brandenburg sowie Zuwendungsempfänger in anderen Bundesländern sind Mandanten von [GGSC] in allen Fragen der Beantragung und der Gewährung von Zuwendungen sowie der Abwicklung von Zuwendungsrechtsverhältnissen einschließlich der Führung öffentlich- und privatrechtlicher Streitigkeiten. Ein Schwerpunkt sind Infrastrukturvorhaben, die nach den Regeln der „Gemeinschaftsaufgabe – Infrastruktur“ gefördert werden.

Wir beraten unsere Mandanten bei der Konzeption einer förderfähigen Maßnahme und während des gesamten Zuwendungsverfahrens, erarbeiten Fördermittelverträge und Geschäftsbesorgungsverträge, wenn der Zuwendungsempfänger (z.B. die Gemeinde als „Träger“) die Durchführung der geförderten Maßnahme an einen Privaten überträgt, der auch den erforderlichen Eigenfinanzierungsanteil übernimmt.

[GGSC] hilft auch bei speziellen Fragen zur Führung des Verwendungsnachweises und führt für Zuwendungsempfänger Rechtsstreitigkeiten gegen den Widerruf von Zuwendungsbescheiden und die Rückforderung von Zuwendungen. Wir beraten Zuwendungsgeber bei Fragen des Umgangs mit Störungen im Zuwendungsverhältnis (wie z.B. Insolvenz, Verdacht auf Subventionsbetrug, Vergaberechtsverstöße des Zuwendungsempfängers, nachträglicher Wegfall der Zuwendungsvoraussetzungen aufgrund unvorhergesehener Entwicklungen).

Europäisches Beihilfenrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen beihilfenrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission, beihilfenrechtliche Vertragsberatung, Gutachten und Stellungnahmen und Klageverfahren.

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