Raumordnung, Landes- und Stadtplanung
Die Anwendung raumordnungsrechtlicher Bestimmungen sowie alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Aufstellung und Anwendung von Landes-, Regional- und Bauleitplänen sowie Raumordnungsverfahren sind seit langem ein Tätigkeitsschwerpunkt von [GGSC]. Hierzu gehört vor allem die Sicherstellung einer fehlerfreien Abwägung und ihrer sachgerechten Begründung in der hochstufigen Planung, bei der Flächennutzungsplanung und im Bebauungsplanverfahren. Zu unseren Mandanten gehören die Gemeinsame Landesplanungsbehörde der Länder Berlin und Brandenburg, die Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark und viele Gemeinden in Brandenburg und Bezirke in Berlin. Wir helfen auch bei der Konzeption und Durchführung von besonderen Planungsverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan, Bebauungsplan der Innenentwicklung, Einzelhandelskonzepte, Satzungen nach § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 BauGB). Wir beraten und vertreten in Normenkontrollverfahren, beim Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen und in Verhandlungen mit den im Rahmen von Bebauungsplanverfahren zu beteiligenden Stellen.
[GGSC] bietet speziell für Investoren gemeinsam mit Planungsbüros an, B-Pläne mit den im Rahmen des Verfahrens zu beteiligenden Stellen (insbesondere Tiefbauamt, Stadtplanungsamt, Natur- und Grünflächenamt) abzustimmen, das Vorhaben mit betroffenen Nachbarn zu erörtern und städtebauliche Verträge, Erschließungsverträge und Fördermittelverträge zu entwerfen und zu verhandeln.
Vielfach erstellen wir auch für Gemeinden Gutachten über die Zulässigkeit einzelner B-Plan-Festsetzungen sowie zur Sicherstellung einer fehlerfreien Abwägung und formulieren Einwendungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung von B-Plänen der Nachbargemeinden.
