Privates Baurecht

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von [GGSC] liegt im privaten Baurecht. Wir erbringen umfassende Beratungsleistungen in allen privatrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Planung und Durchführung von Bauprojekten. Angefangen bei der Projektidee, über die Realisierung des Bauprojektes bis hin zur Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungs- oder Werklohnansprüchen stehen wir den Mandanten für alle Rechtsfragen des Werkvertragsrechts und der VOB zur Verfügung.

[GGSC] konzipiert und verhandelt alle erforderlichen Verträge, unterstützt in förmlichen Vergabeverfahren, kümmert sich um das Vertrags-, Nachtrags-, Bauzeit-, Baumängel- und Krisenmanagement während der Bauphase und die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Werklohnforderungen. Wir kennen uns aus im Umgang mit Sicherheiten und bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Gewährleistungsansprüchen (außergerichtlich, in gerichtlichen Beweisverfahren und in Klageverfahren für öffentliche Auftraggeber, gewerbliche Bauunternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften) und im Umgang mit mangelhaften Planungsleistungen.

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