Leitungsrechte

[GGSC] berät und vertritt Versorgungsunternehmen und Grundstückseigentümer bei der Begründung, Änderung und Aufhebung von Leitungsrechten und in rechtlichen Auseinandersetzungen um Umlegungskosten und Entschädigungen.

Für Grundstückseigentümer, deren Grundstücke mit Leitungsrechten belastet sind und die deren Beseitigung, die Verlegung der Leitungen oder eine Entschädigung begehren, ermitteln wir die Rechtsgrundlagen der Nutzung und die Höhe der möglichen Entschädigungen und vertreten sie bei der Durchsetzung beabsichtigter Ansprüche und der Erörterung vorliegender Gutachten.

Versorgungsunternehmen beraten wir bei der Abwehr von unberechtigten Forderungen ebenso wie im Hinblick auf die Sicherung bestehender und noch zu errichtender Leitungen. Unsere Beratung umfasst beispielsweise im Bescheinigungsverfahren die Kategorisierung der Grundstücksarten und die Prüfung der Fälligkeiten der Entschädigungen im Hinblick auf mögliche Rückstellungen. Auch die rechtliche Sicherung von Leitungen auf Grundstücken, die zwischenzeitlich der Zwangsversteigerung unterlagen oder von Leitungen, die Wohnungsmiteigentumsanteile betreffen, gehört zu den Beratungsleistungen von [GGSC].

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