Grundstücksentwicklung und Infrastruktur
Bauherren, Nachbarn und Kommunen sind in allen Fragen der Vorhabenentwicklung Mandanten bei [GGSC], beginnend mit der Klärung von Grundstücksfragen über die Bauleitplanung und das Bauordnungsrecht bis hin zur Vertretung in Verwaltungsstreitverfahren. Gleichzeitig klären wir für das Vorhaben alle Fragen der Erschließung sowie der Versorgung und entwerfen und verhandeln die erforderlichen Infrastrukturverträge. Unsere Arbeit beginnt regelmäßig mit der Prüfung von Vorhaben auf deren Genehmigungspflichtigkeit und Genehmigungsfähigkeit, also häufig mit der rechtlichen Beurteilung von Abstandsflächen-, Brandschutz- und Lärmschutzproblemen. Wir betreuen in diesem Zusammenhang alle wichtigen Bauprojekte der Internationalen Bauausstellung 2013 in Hamburg und die Entwicklung des BBI-Buisiness-Park-Berlin.
Wir erörtern das Vorhaben mit betroffenen Nachbarn, stimmen es mit den von der Bauaufsichtsbehörde zu beteiligenden Stellen (insbesondere Stadtplanungsamt und Denkmalschutzbehörde) ab und beraten und vertreten bei Ablehnungen in Widerspruchs- oder Klageverfahren. [GGSC] unterstützt bei der Erstellung und der Verhandlung der erforderlichen städtebaulichen Verträge, Erschließungsverträge und der Verträge mit den Betreibern von Strom-, Gas- und Fernwärmenetzen, dem Wasserver- und Abwasserentsorger und der Telekom.
Im Auftrag von Nachbarn nehmen wir Einsicht in die Baugenehmigungsakten und prüfen die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln in der Hauptsache und im einstweiligen Rechtsschutz. Wir beraten beim Abschluss von Nachbarschaftsvereinbarungen (einschließlich Vergleichsverträgen zur Erledigung von Rechtsmitteln).
[GGSC] erstellt für Gemeinden und Landkreise Gutachten zu planungsrechtlichen Fragen und berät sie in Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren sowie im Zusammenhang mit Verfahren nach § 36 BauGB (gemeindliches Einvernehmen) und § 38 BauGB. Wir übernehmen die Vertretung der Kommunen im Verwaltungsrechtsstreit.
