Denkmalschutz
Die Beratung von Bauherren und anderen dem Baudenkmalschutz unterworfenen Grundstücksnutzern, aber auch von Denkmalschutzbehörden in allen Fragen der Anwendung denkmalschutzrechtlicher Bestimmungen und die Vertretung in öffentlich- und privatrechtlichen Rechtsstreitigkeiten, ist ein langjähriger Tätigkeitsschwerpunkt von [GGSC].
Wir vertreten Bauherren und andere Grundstücksnutzer gegenüber denkmalrechtlichen Verfügungen zur Instandsetzung und Instandhaltung von Denkmalen, in Genehmigungsverfahren über die Veränderung oder den Abriss von Baudenkmalen, gegenüber denkmalrechtlichen Einwendungen aus dem Gesichtspunkt des sog. Umgebungsschutzes im Baugenehmigungsverfahren und in Verfahren über die Bewilligung von denkmalrechtlichen Fördermitteln und die Erteilung steuerrechtlicher Bescheinigungen. So betreuen wir z. B. die GASAG in alle denkmalschutzrechtlichen Fragen im Umgang mit den technischen Zeitzeugnissen ihrer mehr als 100jährigen Entwicklung.
[GGSC] berät Behörden und sonstige Stellen der Denkmalpflege in schwierigen denkmalschutzrechtlichen Angelegenheiten, erstellt Gutachten oder vertritt in Verwaltungsstreit- und Bürgschaftsverfahren.
