Besonderes Städtebaurecht, Enteignung, Entschädigung

[GGSC] berät vor allem Kommunen und für sie treuhänderisch tätige Entwicklungs- bzw. Sanierungsträger, aber auch betroffene Grundstückseigentümer bei der Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie in Stadtumbaugebieten. In Berlin sind wir u. a. für den Entwicklungsträger Adlershof-Projektgesellschaft tätig, der den wichtigsten Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort in Süd-Berlin betreut.

Wir beraten Gemeinden bei der Erstellung von Entwicklungs- oder Sanierungssatzungen und vertreten sie in Normenkontrollverfahren. Wir begleiten die B-Planverfahren, bereiten die erforderlichen Verträge mit den Grundstückseigentümern (u.a. Ablöse- und Abwendungsvereinbarungen, Kaufverträge mit Bauverpflichtung) vor und prüfen Wertgutachten. Wir unterstützen bei Enteignungsverfahren, bei der Erhebung des Ausgleichsbetrages durch Bescheid (Zulässigkeit der Erhebung, Vorteilsanrechnung, Bestimmung der Werterhöhung der Grundstücke) und begleiten den Einsatz von Fördermitteln (Städtebauförderungsmittel, GA-Mittel) und die Verhandlungen mit Fördermittelgebern.

[GGSC] überprüft im Auftrag von Grundstückseigentümern die Rechtmäßigkeit der Satzung, vertritt sie gegenüber der Gemeinde im Zusammenhang mit Genehmigungsvorgängen nach §§ 144, 145 BauGB und ggf. erforderlichen Abwendungsvereinbarungen oder Ausgleichsbetragsbescheiden und setzt die Entlassung eines Grundstücks aus dem Gebiet durch. Wir begleiten Bewertungsverfahren und vertreten in Enteignungs- und Entschädigungsverfahren.

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