Architekten- und Ingenieurrecht
[GGSC] berät bundesweit öffentliche und private Auftraggeber sowie Planungsbüros in allen Fragen des Architekten- und Ingenieurrechts. Zentrale Themen sind die richtige Gestaltung von Planerverträgen, Fragen der Honorarberechnung und –höhe sowie Haftungsfragen. Ergänzend spielen bei öffentlichen Auftraggebern Fragen des Vergaberechts für Planeraufträge eine Rolle.
Wir bieten unseren Mandanten die Begleitung von VOF-Verfahren und Architektenwettbewerben, die Prüfung, Ausarbeitung und Verhandlung von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie planungs- und baubegleitende Rechtsberatung für Auftraggeber und für Planer. Wir erstellen komplexe HOAI-Honorarabrechnungen, setzen außergerichtlich und gerichtlich Honoraransprüche durch und vertreten sie bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Planerhaftungsansprüchen.
Seit Jahren ist der [GGSC]-Anwalt Dr. Sebastian Schattenfroh als Justiziar der Brandenburgischen Architektenkammer tätig.
