Kommunalwirtschaft und Kommunalrecht
[GGSC] steht für eine umfassende Beratung von Kommunen bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Daseinsvorsorge, auf allen Feldern der Kommunalwirtschaft und in allen kommunalrechtlichen Fragen.
Neben den „Stammgebieten“ unserer Kommunalberatung, der Abfallentsorgung, der Wasserver- und Abwasserentsorgung und der Bauleitplanung, unterstützen wir kommunale Mandanten auch in zahlreichen anderen Aufgabenfeldern.
Aktuelle Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- ÖPNV
- Stadtwerke
- Organisationsberatung
- Kommunalabgaben
- Kommunalwirtschafts- und Kommunalverfassungsrecht.
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[GGSC] verfügt über herausragende Expertise in den für die kommunale Praxis wichtigen Rechtsgebieten. Einen Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit bildet die Strategieberatung bei der Wahl der geeigneten Organisationsform für die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben.
