ÖPNV

[GGSC] berät Kommunen und Verkehrsunternehmen in rechtlichen Fragen rund um den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Ein leistungsfähiger ÖPNV ist nicht nur für die Mobilität der Bevölkerung und damit die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse, sondern auch für die Umweltqualität in den Städten und für den Klimaschutz von herausragender Bedeutung.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen des ÖPNV im Schnittpunkt von europäischem und nationalem Personenbeförderungsrecht, Wettbewerbs-, Vergabe- und Beihilferecht sind im Umbruch. Am 03.12.2009 tritt die Europäische Verordnung 1370/2007 in Kraft. Auch der nationale Rechtsrahmen wird sich ändern.

[GGSC] berät kommunale Aufgabenträger des ÖPNV bei der Restrukturierung kommunaler Verkehrsunternehmen und bei strategischen Entscheidungen im Spannungsfeld zwischen Direktvergaben und Genehmigungswettbewerb. Wir betreuen Vergabeverfahren der Aufgabenträger und beraten und vertreten Verkehrsunternehmen in Genehmigungsverfahren sowie in gerichtlichen Konkurrentenstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Genehmigungswettbewerb.

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