Kommunalwirtschafts- und Kommunalverfassungsrecht
[GGSC] berät kommunale Mandanten in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Dabei stehen die Prüfung der Zulässigkeit einer beabsichtigten wirtschaftlichen Betätigung, die Gründung und Beteiligung an kommunalen und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen in privatrechtlichen Rechtsformen und die Teilnahme von Kommunen an Ausschreibungen für Leistungen anderer Aufgabenträger im Vordergrund.
Wir beraten in kommunalverfassungsrechtlichen Fragen wie der Aufgabenabgrenzung kommunaler Organe, der Gestaltung von Verbandssatzungen, übernehmen die Beratung und Vertretung von Kommunen in Auseinandersetzungen mit den Kommunalaufsichtsbehörden oder die Vertretung von Kommunalorganen in Organstreitigkeiten.
[GGSC] unterstützt Kommunen in Auseinandersetzungen mit den zuständigen Landesbehörden über die Finanzierung kommunaler Aufgaben und vertritt sie im Streitfall vor den Landesverfassungsgerichten.
Insbesondere in den neuen Bundesländern sind viele Kommunen von Gebiets- und Funktionalreformen betroffen. [GGSC] berät und unterstützt bei rechtlichen Auseinandersetzungen über die Zulässigkeit und Ausgestaltung von Gebiets- und Funktionalreformen (z.B. Neuordnung von Zweckverbänden oder Zusammenführung kommunaler Einrichtungen nach einer Gebietsreform).
