Kommunalabgaben

[GGSC] verfügt aufgrund der langjährigen Beratungstätigkeit für kommunale Aufgabenträger in allen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge über eine fundierte Expertise in allen kommunalabgabenrechtlichen Fragen.

Wir beraten bei der Entscheidungsfindung für das geeignete Finanzierungsmodell (Erhebung öffentlicher Abgaben oder privatrechtlicher Entgelte, Gebühren- und/oder Beitragsfinanzierung von Anlagen). Wir beobachten und analysieren kontinuierlich die einschlägige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu den landesspezifischen kommunalabgabenrechtlichen Regelungen und informieren unsere Mandanten über einen sich aus der Entwicklung der Rechtsprechung ergebenden Anpassungsbedarf bei den Abgabensatzungen, der Abgabenkalkulation und der Anspruchsdurchsetzung.

[GGSC] erstellt und prüft Abgabensatzungen, berät bei der Aufstellung von Gebühren- und Beitragskalkulationen und erarbeitet Musterbescheide für die Erhebung von Gebühren und Beiträgen sowie Muster-Gebührenbescheide.

Wir übernehmen die Vertretung kommunaler Mandanten in Normenkontrollverfahren, die sich gegen Abgabensatzungen richten, und in Verwaltungsstreitverfahren, die Gebühren- und Beitragsbescheide zum Gegenstand haben. Bei Erhebung privatrechtlicher Entgelte vertreten wir unsere kommunalen Mandanten bei der gerichtlichen Durchsetzung von Entgeltansprüchen.

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