Energierecht und Klimaschutz
Das Arbeitsfeld „Energierecht und Klimaschutz“ hat sich in den vergangenen Jahren zu einem festen Standbein von [GGSC] entwickelt. Waren früher vor allem anlagenzulassungsrechtliche Fragen auf dem Energiesektor zu beantworten, so decken wir nunmehr nahezu alle Bereiche der Energiewirtschaft ab. Besondere Schwerpunkte von [GGSC] liegen bei den Erneuerbaren Energien sowie im Atom- und Strahlenschutzrecht. In rechtlicher Begleitung der gegenwärtig vielfältigen Klimaschutzkonzepte sind wir auch häufig rechtsgestaltend tätig. Im Auftrag von Verbänden, Ministerien oder Oberbehörden hat [GGSC] in den vergangenen Jahren an einer Vielzahl von Gesetzesentwürfen mitgewirkt. Wir nehmen Vertretungen der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht wahr.
Aktuelle Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- Erneuerbare Energien und KWK
- Schwerpunkt Geothermie
- Energiewirtschaftsrecht
- Atom- und Strahlenschutzrecht
- Emissionshandelsrecht
- Anlagenzulassung und CCS
- Klimaschutz und Stadtentwicklung
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Verzahnungen und Synergieeffekte des Energiebereichs gibt es insbesondere mit dem Arbeitsfeld Bauen und Infrastruktur sowie dem Vergaberecht. Bauplanungsrechtliche Fragen sind häufig bei der Realisierung von Energieprojekten von Belang. Zudem kommt bei größeren Anlagen regelmäßig das private Baurecht zur Anwendung. Im eigenen Haus befassen wir uns mit Klimaschutz im Büro.
Herr Rechtsanwalt Hartmut Gaßner ist Vizepräsident des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE).
[GGSC] ist Mitglied im Energieverein – Forum für Energierecht, Energiepolitik und Erneuerbare Energien e. V. – (www.energieverein.org).
