Schwerpunkt Geothermie

Die Nutzung der Erdwärme zur Wärmeversorgung und Stromgewinnung nimmt in Deutschland eine rasante Entwicklung. [GGSC] berät bei Geothermie-Projekten. Wir unterstützen die Verbandsarbeit, nicht zuletzt indem Rechtsanwalt Hartmut Gaßner ehrenamtlich die Präsidentschaft des GtV – Bundesverband Geothermie übernommen hat.

In der Beratungspraxis geht es um vergütungsrechtliche Fragen nach dem EEG 2009 (Wärmenutzungsbonus, Bonus für petrothermale Technologien), aber auch um zulassungsrechtliche Beurteilungen nach dem Wasser- und Bergrecht. Der Erwerb und die Behauptung von Erlaubnissen und Bewilligungen sowie die Bewältigung von konkurrierenden Nutzungen werfen zunehmend Rechtsprobleme auf. Wichtig ist auch die Gewährleistung eines ausreichenden Grundwasserschutzes. Wir sind mit den Haftungsfragen ebenso vertraut, wie mit Bohr- und Fündigkeitsrisiken.

[GGSC] unterstützt Aufbau und Ausgestaltung von Betreibergesellschaften, die häufig von Kommunen gebildet werden. Wir sind gerne bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Businessplanungen sowie in Due Diligence-Verfahren tätig. Unsere besondere Expertise liegt darin, alle geologischen, technischen und betriebswirtschaftlichen Parameter einschließlich ihrer Wechselwirkung zu erfassen, die sich auf die Projektrentabilität auswirken. Dabei greifen wir bei Bedarf auf ein Netzwerk von Kooperationspartnern (www.geothermiekompetenz.de) aus verschiedenen Fachdisziplinen zurück.

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